Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung gilt für die Website von Teich- & Gartenservice Müller und beschreibt, wie es um deren Barrierefreiheit steht – und wie Sie mir eine Barriere melden können, falls Ihnen eine begegnet.

Teich- & Gartenservice Müller ist bemüht, diese Website im Einklang mit dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) und den darauf beruhenden Anforderungen (EN 301 549 bzw. WCAG 2.2, Konformitätsstufe AA) barrierefrei zugänglich zu machen. Diese Erklärung gilt für die unter dieser Domain veröffentlichte Website.

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Diese Website ist nach eigener Einschätzung weitgehend mit den genannten Anforderungen vereinbar. Konkret: Überschriften sind hierarchisch aufgebaut, alle Bilder tragen Alternativtexte, Formularfelder sind mit sichtbaren Beschriftungen versehen, die Seite ist vollständig per Tastatur bedienbar und zeigt dabei einen sichtbaren Fokusrahmen, und Text- wie Bedienelemente sind ausreichend kontrastreich gestaltet. Ich prüfe die Inhalte fortlaufend und beheben bekannt werdende Barrieren so rasch wie möglich.

Bekannte Einschränkungen

Einige Gartenmotive auf dieser Website (das grosse Titelbild auf der Startseite und auf der Seite „Über mich“ sowie ein Teichmotiv auf der Seite „Leistungen“) sind mit Künstlicher Intelligenz erzeugte Beispielbilder und zeigen kein reales Kundenobjekt; sie sind unmittelbar am Bild selbst entsprechend gekennzeichnet. Die Vorher-/Nachher-Fotos einer Heckenarbeit auf der Startseite sind dagegen echte, unbearbeitete Aufnahmen. Darüber hinaus sind mir aktuell keine Barrieren auf dieser Website bekannt. Sollte Ihnen dennoch etwas auffallen, teilen Sie es mir bitte über die unten genannten Kontaktwege mit.

Feedback und Kontakt

Sind Ihnen Mängel beim barrierefreien Zugang zu Inhalten dieser Website aufgefallen oder benötigen Sie Informationen in einer zugänglichen Form? Melden Sie sich bei mir:

Teich- & Gartenservice Müller
Telefon: +49 163 7239323
E-Mail: info@teich-gartenservice-mueller.de

Ich beantworte Rückmeldungen innerhalb angemessener Frist.

Durchsetzungsverfahren

Konnte ich Ihre Anfrage zur barrierefreien Zugänglichkeit nicht zu Ihrer Zufriedenheit beantworten, können Sie sich an die zuständige Marktüberwachungsstelle der Länder für die Barrierefreiheit von Produkten und Dienstleistungen (MLBF) wenden.

Stand dieser Erklärung: 30.08.2026